2. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß §449 BGB mit nachstehenden Erweiterungen und Verlängerungen:
a) Das Eigentum an den gelieferten Verlagserzeugnissen (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des Verlags gegenüber dem Besteller vorbehalten.
b) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt mit Annahme dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sämtliche Forderungen gegenüber Dritten aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe mit allen Sicherungsrechten an den Verlag ab.
c) Nimmt der Besteller Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. – wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird – der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als anteilsmäßig abgetreten, und zwar bis zur Höhe der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten Forderungen, jedoch beschränkt auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Werden Forderungen des Verlags in ein mit dem Besteller bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gelten der vereinbarte Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für die anteilige Saldoforderung des Verlags.
d) Der Besteller ist ermächtigt, die dem Verlag abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware für den Verlag einzuziehen. Diese Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
e) Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherung zu übereignen. Er ist verpflichtet, einer Pfändung der Vorbehaltsware oder einer anderen Beeinträchtigung der Rechte des Verlags durch Dritte sofort zu widersprechen und den Verlag hiervon unverzüglich zu unterrichten.
f) Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern und dies dem Verlag auf Verlangen nachzuweisen. Alle sich hieraus ergebenden Ansprüche gegen den Versicherer gelten hinsichtlich der Vorbehaltsware mit Annahme dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als an den Verlag abgetreten.
g) Bei Zahlungsverzug des Bestellers (Ziff. 7) ist der Verlag befugt, alle Rechte aus Ziffer 2 geltend zu machen.